Die Rauchmelderpflicht für privaten Wohnraum gilt in allen 16 Bundesländern. Geregelt wird die Rauchmelderpflicht für Privathaushalte in der Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes. Dort steht, wer den Rauchmelder anbringt sowie welche Räume auszustatten sind.
Dabei gilt für alle Bundesländer:
Neu- und Umbauten sind mit Rauchmeldern auszustatten – und zwar durch die Eigentümer.
Für die Ausstattung von Bestandsbauten sind ebenfalls die Eigentümer in der Pflicht, jedoch gelten hier Übergangsfristen, bis wann die Ausstattung mit Rauchmeldern erfolgt sein muss. Die Übergangsfristen regelt jedes Bundesland unterschiedlich. Einzige Ausnahme: Sachsen. Hier gilt die Rauchmelderpflicht bislang nur für Neu- und Umbauten, nicht für den Bestand.
Als Zertifizierte Q-Fachkraft für Rauchmelder beraten wir Sie gerne zum Thema Rauchwarnmelder.
Fehlt Ihnen ein Rauchmelder?
Für weitere Infos kontaktieren Sie uns noch heute!
Comments